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Incoterms 2020

Ankündigung der Incoterms 2020

Die Internationale Handelskammer ICC publiziert seit 1936 mit den Incoterms (International Commercial Terms) ein einheitliches, international bekanntes und breit angewendetes Regelwerk für die Auslegung von nationalen und internationalen Handelsklauseln. Mit der Vereinbarung von Incoterms-Klauseln und der Integrierung der entsprechenden Klauseln in den Kaufvertrag regeln die Vertragsparteien in erster Linie die Kostenteilung und den Gefahrenübergang.

Bereits kurz nach der Einführung der Incoterms 2010 (ICC Publikation 715) hat die ICC angekündigt, im Verlauf des Jahres 2019 die 9. Auflage des Regelwerks, die Incoterms 2020, zu vorstellen. Aktuell heisst es bei der ICC, dass die Incoterms 2020 im 3. Quartal 2019 vorgestellt werden sollen. In einzelnen Quellen ist zu lesen, dass die Incoterms 2020 auf den 1. Januar 2020 „eingeführt“ werden soll. Dies ist so natürlich nicht ganz korrekt, da es sich bei den Incoterms lediglich um eine Empfehlung der ICC und nicht um ein verbindliches Regulatorium handelt. In der Praxis wird es einige Zeit gehen, bis die Incoterms 2020 die Incoterms 2010 in Verhandlungen und den daraus resultierenden Kauf- und Werkslieferungsverträgen flächendeckend ersetzen werden.

Obwohl die Präsentation der Incoterms 2020 erst später in diesem Jahr erfolgen soll, gibt die ICC bereits Hinweise darauf, inwiefern sich die Incoterms 2020 von den Incoterms 2010 unterscheiden werden. Grundsätzlich soll das Regelwerk noch übersichtlicher und inhaltlich besser strukturiert werden. Zudem sollen die Transportsicherheit, die Vorschriften betreffend Warentransportversicherung und der Zusammenhang zwischen den Incoterms und dem internationalen Kaufvertrag verbessert oder aktualisiert werden.

E-Klauseln

Wegfall von EXW

Die von den Verladern wohl am meisten falsch eingesetzte Incoterms-Klausel, EXW, soll wegfallen. In der Praxis erweist sich die EXW-Klausel als eigentlicher Fallstrick für internationale Kauf- und Werklieferungsverträge. Nach dieser sogenannten „Abholklausel“ hat der Verkäufer seine Lieferpflicht gegenüber dem Käufer erfüllt, wenn er die Ware auf seinem Werksgelände oder an einem anderen benannten Ort (beispielsweise Fabrikationsstätte oder Lager) in transportgerechter Verpackung zur Verfügung stellt. Es obliegt dem Käufer, sich um die Ausfuhrformalitäten (Ausfuhranmeldung, Vorlage eventueller Ausfuhrbewilligungen, etc.) zu kümmern.

Wird die Klausel EXW jedoch von Lieferanten, welche in der Europäischen Union domiziliert sind, mit Abnehmern ausserhalb der EU vereinbart, ist dies problematisch. Nach geltendem Zollrecht sind juristische Personen, die ihren Sitz ausserhalb der EU haben, nicht befugt, innerhalb der Union in eigenem Namen und für eigene Rechnung eine Zollanmeldung abzugeben. Eine Ausnahme besteht mit der Schweiz: Schweizer Käufer dürfen dies. Ein Käufer beispielsweise aus Mexiko oder Korea darf die Zollformalitäten (innerhalb der EU) nicht von einem Stellvertreter erledigen lassen, der die Waren in eigenem Namen, aber für fremde Rechnung anmeldet. Dies, da der Partner im Kaufvertrag des Mexikaner oder Koreaner der in der Union ansässige Verkäufer ist.

Gemäss Unionszollkodex bleibt daher der Verkäufer grundsätzlich Ausführer, mit allen Pflichten, auch wenn die Klausel EXW anders lautet. In solchen Fällen ist es deshalb ratsam, statt EXW die Klausel FCA (frei Frachtführer) zu vereinbaren.

Zudem ist die Klausel EXW auch haftungsrechtlich problematisch. Genau genommen bedeutet nämlich „zur Verfügung stellen“ nicht „verladen“, das müsste eigentlich der Käufer übernehmen. In der Praxis wird der Verkäufer aber den Käufer durchaus mit seinem Personal und Equipment (beispielsweise Gabelstapler mit Fahrer) unterstützen. Solange dabei nichts passiert, werden beide Seiten mit dieser Handhabung glücklich. Kritisch wird es erst, wenn beim Beladen etwas zu Bruch geht. Steht EXW im Vertrag, kann sich die Haftpflichtversicherung des Verkäufers darauf berufen, dass die Hilfe beim Beladen nicht zu den Pflichten des Lieferanten gehören und folglich die Begleichung des Schaden verweigern.

F-Klauseln

Wegfall von FAS (Free Alongside Ship)

Die Incoterms-Klausel FAS wird offensichtlich nur selten benutzt, in der Praxis wird für Verladungen via Seeweg eher die Klausel FCA (Frei Frachtführer, Lieferort Verschiffungshafen) vereinbart. Mit FCA kann direkt das Kai bezeichnet werden, an dem das zu benutzende Schiff anlegt, da das Hafenbecken Teil des Hafens (Lieferort) ist.

Zudem handelt es sich bei FAS um eine Einpunkt-Klausel, Der Kosten- und Gefahrenübergang findet gleichzeitig statt. Dies führt bei einer verspäteten Ankunft des vorgesehenen Schiffes dazu, dass die Ware bereits im Dock für den Käufer verfügbar ist und umdisponiert wird. Verlässt das vorgesehene Schiff den Hafen früher als ursprünglich vorgesehen, muss der Transport zur See ebenfalls umdisponiert werden.

Einzig im Rohstoffhandel, beim Transport von Mineralien und Getreide, wird FAS öfters als Handelsklausel eingesetzt. Das Komitee der ICC möchte zu diesem Zweck daher eine spezielle Incoterms-Klausel schaffen.

Aufteilung von FCA (Free Carrier)

Das Komitee der ICC überlegt sich anscheinend, die Incoterms-Klausel FCA in zwei Ausführungen aufzuteilen. So soll zukünftig eine Klausel für den Landtransport und eine Andere für den Wassertransport gelten.

Bei der weltweit am meisten benutzten Incoterms-Klausel werden als benannter Lieferort im Verkäuferland viele unterschiedliche Orte benutzt, beispielsweise diejenige des Verkäufers, diejenige des für den Landtransport (Strasse, Bahn) benutzten Terminal, diejenige des Verschiffungshafen oder diejenige des (Abgangs-) Flughafens.

C-Klauseln

CNI (Cost and Insurance) als neue Incoterms-Klausel

Die neu vorgesehene Incoterms-Klausel CNI soll die Lücken zwischen den Incoterms-Klauseln FCA und CFR/CIF schliessen. Für FCA (Incoterms 2010, Einpunkt-Klausel) besteht für den Verkäufer keine Verpflichtung gegenüber dem Käufer, einen Versicherungsvertrag abzuschliessen. Bei CFR (Incoterms 2010, Zweipunkt-Klausel) bezahlt der Verkäufer die Seefracht, ohne dass er die Versicherungsdeckung bis zum Bestimmungshafen sicherstellen muss. Bei der Incoterms-Klausel CIF (Incoterms 2010, Zweipunkt-Klausel) muss der Verkäufer die Seefracht bis zum Bestimmungshafen bezahlen und auch auf eigene Kosten die Warentransportversicherung (Mindestdeckung gemäss den Klauseln [C] der Institute Cargo Clauses [LMA/IUA] oder ähnlichen Klauseln) abschliessen. Bei der neuen C-Klausel CNI soll der Gefahrenübergang bereits im Verschiffungshafen erfolgen.

D-Klauseln

Anpassung und Aufteilung der Incoterms-Klausel DDP

Auch die Incoterms-Klausel DDP (Delivered Duty Paid) verursacht in der Praxis immer wieder Probleme. DDP wird gewöhnlich auch für Muster oder Ersatzteile genutzt, die durch Systemanbieter der Logistik (Kurierdienste und andere Integratoren, die sämtliche Logistik- und Verzollungsabfertigungen selbst vornehmen) im Haus-Haus-Verkehr abgewickelt werden, was ursprünglich nicht Sinn und Zweck dieser Incoterms-Klausel war.

Aus aussenwirtschaftlicher respektive aussenwirtschaftsrechtlicher Perspektive ist der in der Schweiz ansässige Warenempfänger stets der Importeur, womit er, völlig unabhängig von den privatrechtlich vereinbarten Lieferbedingungen, alle Pflichten hinsichtlich Abfertigung, Genehmigung und Aufbewahrung von Dokumenten. Prüft der Zoll nachträglich Wareneingänge beim Käufer, kann es vorkommen, dass keine Verzollungsnachweise mehr erbracht werden können, was zollrechtlich problematisch ist und den Prüfungsaufwand deutlich erhöht.

Mehrwertsteuerrechtlich (Einfuhrsteuer) kann aufgrund der formalrechtlichen Nähe zur Zollschuld nur derjenige den Vorsteuerabzug geltend machen, in dessen Betrieb die Waren tatsächlich eingehen. Da nach der Incoterms-Klausel DDP das Verzollen dem Verkäufer obliegt, riskiert der Käufer, dass ihm der Vorsteuerabzug verwehrt wird.

Um diesen Umständen Rechnung zu tragen, will die ICC aus der bisherigen DDP-Klausel zwei neue, unterschiedliche Klauseln machen:

1. DTP (Delivered at Terminal Paid): Wenn der Bestimmungsort ein Terminal (Hafen, Flughafen, Transportumschlagsort) im Land des Käufers ist und der Verkäufer die Bezahlung sämtlicher Kosten übernimmt (inklusive Zollabfertigung, Zölle und allenfalls Mehrwertsteuer in der Form der Einfuhrsteuer im Importland).

2. DPP (Delivered at Place Paid, gemäss Incoterms 2020): Wenn die Waren an irgendeinen anderen Bestimmungsort als einen Hafen, einen Flughafen oder ein Transportumschlagsort im Land des Käufers soll und der Verkäufer die Bezahlung sämtlicher Kosten (inkl. Zollabfertigung, Zölle und allenfalls Mehrwertsteuer in der Form der Einfuhrsteuer im Importland) übernimmt.

FCA und CIP für nicht in Container versandte Ware

In den Incoterms 2010 war eigentlich vorgesehen, dass für nicht in Containern versandte Ware die Klauseln FCA und CIP verwendet werden sollten. In der Praxis werden zu diesem Zweck jedoch nach wie vor die Klauseln FOB und CIF benutzt. Der Grund dafür dürfte sein, dass FOB und CIF zwei altbekannte und seit Jahrzehnten benutzte Incoterms-Klauseln sind und es der Internationalen Handelskammer nicht gelungen ist, den Sinn zum Verzicht dieser Klauseln für nicht im Container versandte Ware plausibel darzustellen.

Mit den Incoterms 2020 soll nun sichergestellt werden, dass die Incoterms-Klauseln FCA und CIP für nicht in Containern versandte Ware benutzt werden.

Quelle: : http://www.aussenwirtschaft.biz/berufswelt/incoterms-2020/

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Das „Käpsele“ findet seinen bereits 4. Fahrer

Das „Käpsele“ findet seinen bereits 4. Fahrer

Die Maier Spedition GmbH prämiert den Lehrjahresbesten Auszubildenden damit, ein Jahr lang kostenlos Besitzer eines Autos zu sein.

Zum 4. Mal konnte das Maier-Käpsele nun schon an den Jahrgangbesten Auszubildenden weitergegeben werden.

Jessica Ferreira reichte den Schlüssel nach 1 Jahr an Stanislas Tsimba, der 2018 als Bester das 1. Ausbildungsjahr zum Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistungen abschloss.

Stani, wie wir ihn nennen dürfen, wird wie seine Vorgänger mit Freude die Maier Spedition GmbH auch auf der Strasse repräsentieren und gut auf das Käpsele achten.“ Meine Fussballkollegen werden schauen wenn ich das erste Mal mit dem neuen Auto zum Training erscheinen werde“ sagt Stani. Er ist mächtig stolz dass er der Glückliche ist der durch gute schulische Leistung und vorbildlicher Bewertungen seiner Ausbilder der Jahrgangsbeste im 1. Ausbildungsjahr ist.

Ein grosses Anliegen der Maier Spedition GmbH ist es junge Menschen für die verschiedenen Ausbildungsberufe der Speditionsbranche zu gewinnen und zu engagiertem Lernen zu motivieren. Diese Prämie ist ein zusätzlicher Motivator für unsere Auszubildenden denn sie fahren 1 Jahr lang völlig kostenfrei geschäftlich und privat inkl. der Tankfüllungen.

„Die Maier Spedition GmbH wünscht Stani und dem Maier-Käpsele allzeit gute und unfallfreie Fahrt“

Die Bilder zeigen die Schlüsselübergabe an Stanislas Tsimba, (v. I. n. r. Geschäftsführer Jürgen Frömberg, Stanislas Tsimba, Personalreferentin Nicole Braunwarth, Speditionsleiter Jürgen Tafelmeier, kaufmännische Leiter Daniel Riegger) und Stani der stolz zur ersten Fahrt aufbricht.

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Sommerzeit ist Ferienzeit

Liebe Geschäftspartner

Wie jedes Jahr wollen wir in der Ferienzeit unserer ökologischen Verantwortung gerecht werden. Im August gehen die Warenströme immer deutlich zurück. Darauf wollen wir reagieren. Halbvolle LKW´s auf den ohnehin überlasteten Straßen, dass kann nicht in unser Aller Interesse sein. Aus diesem Grunde haben wir in dieser Zeit einen Sommerfahrplan und reduzieren unsere täglichen Verkehre.

Was bedeutet das für Sie? Auch in dieser Zeit können wir zu den bestehenden Frachten produzieren und benötigen keine Zuschläge.

Eventuell kann es im Einzelfall zu einer längeren Laufzeit kommen. Selbstverständlich würden wir Sie darüber informieren.

Genießen Sie den Sommer!

Ihr Maier-Team 

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Tag des offenen Handwerks

Am 04.05.2018 fand der Tag des offenen Handwerks statt und wir haben erneut mitgemacht. Dieser Orientierungstag für Schüler der 8. und 9. Klasse wurde wieder durch Singen Aktiv Standortmarketing e.V. organisiert. Den Schülerinnen und Schülern wird die Möglichkeit gegeben sich verschiedene Betriebe ihrer Wahl anzuschauen.

In 3 Gruppen kamen an diesem Tag 38 Schüler zu uns in die Spedition.

Wir begrüssten Sie in unserem Aufenthaltsraum und starteten anschliessend mit unserer Führung durch unseren Betrieb. Wir zeigten ihnen unser Bürogebäude und anschliessend unsere Lagerhallen sowie unseren unterkellerten Lagerbereich. Währenddessen informierten wir nicht nur über unserem Betrieb, sondern auch über die verschiedenen Ausbildungsberufe die wir in unserem Hause anbieten.

In unserer hauseigenen Werkstatt durften die Schüler einen LKW nicht nur wie sonst immer beim Vorbeifahren betrachten, sondern auch Probesitzen. Sie waren sehr erstaunt, was ein LKW alles zu bieten hat. Abschliessend gab es bei leckeren Brezeln und einer Erfrischung die Möglichkeit unseren Auszubildenden Fragen aller Art zu den Ausbildungsberufen die wir anbieten zu stellen.

Wir können sagen dass der Tag für uns und für die Schüler sehr lehrreich und hilfreich war. In Zukunft wollen wir solche Events wiederholen um noch mehr Schüler zu begeistern einen Speditionsberuf zu erlernen.

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Transportunternehmen suchen dringend Fahrer — Interview Südkurier Singen

„Wir tun uns schwer“, gibt Jürgen Frömberg unumwunden zu. Von den 45 Fahrern, die am Standort Singen für die Spedition Maier unterwegs sind, treten einige bald den Ruhestand an. Aber wer soll sie ersetzen? Diese Frage treibt den Geschäftsführer um. „Unser letzter Azubi zum Berufskraftfahrer war eine junge Frau, die ihre Ausbildung kurz vor Ende abbrach, als sie schwanger wurde“, berichtet Frömberg. Das ist drei Jahre her. Das Unternehmen sucht händeringend nach jungen Menschen, die bereit sind, hinter dem Laster-Lenkrad platzzunehmen.

Frömberg glaubt, dass die Transportbranche auf ein massives Problem zusteuert. „Ein Blick auf den Weltmarkt zeigt, dass das zu transportierende Volumen in Zukunft steigen wird. Wir brauchen einfach mehr Fahrer.“ Schon jetzt hat der Personalmangel Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen Spedition und Angestellten. Das zeigt ein Blick auf die Visitenkarte von Jürgen Frömberg: Ein blaues Stück LKW-Plane, bedruckt in unscheinbaren weißen Lettern. 

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Änderungen der eVV

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden

Elektronische Veranlagungsverfügung Import (eVV)

Durch die Umstellung auf eVV druckt die Zollbehörde die gelben Zollquittungen nicht mehr aus. Neu werden die eVV in Datenform (verschlüsselte XML-Daten) auf dem Server der EZV bereitgestellt. Dies bedeutet, dass der Importeur die entsprechenden Daten elektronisch abholen muss, da die Belege nicht mehr aktiv an den Kontoinhaber versendet werden.

Das hat folgende Änderungen:

  • Der Zugriff auf eVV wird von einer Bring- zur Holschuld
  • Die Papierdokumente gelten nicht mehr als Nachweis bei Zoll- und Mwst.-Kontrollen
  • Die Archivierung der eVV-Daten muss neu elektronisch erfolgen. D.h. Sie müssen die xml-Datei elektronisch archivieren. Die Papierversion ist lediglich informativ.

Wo kann ich die eW beziehen?

Wenn Sie über kein ZAZ-Konto verfügen, beziehen Sie die eW über die Internetplattform https://e-dec-web.ezv.admin.ch/edecZuclanqscodeGui/. Hierzu benötigen Sie die Zollquittungsnummer (14CHEI…) und den 16stelligen Access-Code. Beide Informationen finden Sie auf unserer Abrechnung.

Zollquittungsnummer: 14CHEI00019XXXXXXX Verzollungsdatum: 23.01.20XX

Sendungsnr.: 184-180XXXX

Access-Code: GhB7z4qiXXXXXXX

Was soll ich mit diesen Dateien machen, wenn ich sie heruntergeladen habe?

Als juristische Person können Sie eine allfällige Mwst.-Rückforderung mit der

Veranlagungsverfügung beantragen. Ausserdem berechtigt die Veranlagungsverfügung zum Abzug der Vorsteuer.

Privatpersonen benötigen die Veranlagungsverfügung nicht und können dieses Schreiben ignorieren.

Wieso sind es drei Dateien? Muss ich alle drei behalten?

Sie erhalten zwei XML-und eine PDF-Datei.

Die PDF-Datei dient nur dem Lesen der Veranlagungsverfügung. Die XML-Datei mit der Sendungsnummer ist die eigentliche Veranlagungsverfügung und mit rechtlichem Charakter. Die XML­Datei „Validation Report“ ist für die Echtheitsprüfung. Mit dieser können Sie die Echtheit der Veranlagungsverfügung auf der Website der EZV herunterladen.

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Systemumstellung

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden, Liebe Geschäftspartner

TRABIS, unser ERP-System und Speditionssoftware, war in den letzten 30 Jahren unser treuer Begleiter im Speditionsalltag. Tagtäglich verarbeitete TRABIS Tausende von Bits und Bytes und hat uns Millionen von Sendungen darüber abgewickelt.

Aber alles hat einmal ein Ende. Auch TRABIS kann sich nicht verjüngen und wir haben bereits 2014 die Evaluation nach einer neuen Software gestartet. Nach vielen Stunden des Testens und Prüfens haben wir uns entschieden, die „freiwerdende Stelle“ des ERP-Systems von TRABIS an KOMALOG von Transdata zu übertragen.

Wir simulieren seit vielen Monaten bereits den Echtbetrieb und haben in dieser Zeit unsere Kolleginnen und Kollegen mit den neuen Funktionen vertraut gemacht.

Der Systemwechsel erfolgt am 01. Februar 2018, d.h. wir werden Ihre Aufträge ab diesem Datum im neuen System be- und verarbeiten.

Wir fühlen uns bestens vorbereitet und erwarten keine Überraschungen, aber so haben sich vermutlich schon viele Firmen vor der Softwareumstellung gefühlt. Für die ersten Tage im Livebetrieb mit KOMALOG haben wir zusätzliche Manpower bereitgestellt und sind damit bestens vorbereitet. Wir werden alles daransetzen, dass Sie von der Umstellung nichts bemerken werden. Sollte es aber dennoch an der ein oder anderen Stelle etwas haken, bitten wir Sie schon heute, um Ihr Verständnis.

Kontaktieren Sie uns lieber einmal zu viel als zu wenig, wir sind gerne für Sie da. Herzlichen Dank für die sehr angenehme Zusammenarbeit und die schöne Partnerschaft. Freundliche Grüsse aus Singen

MAIER SPEDITION GMBH

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Unternehmungslustige Maier-Auszubildende

Am Samstag den 14. Oktober fand der diesjährige Azubiausflug der Spedition Maier statt. Ziel des Ausflugs war Das Break Out in Basel und eine Planzer Filiale in Pratteln.

Wir trafen uns schon früh am Morgen in Singen auf dem Firmengelände um nach Basel zu fahren. Begleitet wurden wir von unseren Azubileitern Kathrin, Jessica und Erasmo.

Die meisten Azubis waren schon hell wach und motiviert, wobei ein kleiner Teil das Stellen von Weckern erst noch lernen muss.

In Basel angekommen, machten wir uns auf dem Weg in das Break Out. Alle waren gespannt was nun auf sie zukommen würde. Freundlichst wurden wir von den Mitarbeitern des Break Out in Empfang genommen. Nachdem eine Mitarbeiterin des Break Outs den Ablauf erstmals erläutert hat wurden wir in drei Gruppen eingeteilt. Innerhalb einer Stunde musste sich jedes Team aus einem speziellen Themenraum voller Rätsel und Hindernisse mit Logischem Denken und Teamwork zu befreien. Natürlich wurde uns auch durch ein paar Tipps das Lösen der Rätsel etwas einfach gemacht. Doch blieb es knifflig und sehr spannend. Nach 2 Stunden voller Gehirnjogging machten wir uns zusammen auf dem Weg in ein italienisches Restaurant im Zentrum der Stadt.

Bei bester Laune und netten Gesprächen genossen wir zusammen das leckere und wohlverdiente Essen.

Frisch gestärkt und bei strahlendem Sonnenschein ging es weiter zur Planzer Filiale in Pratteln. Serge empfing uns sehr nett und führte uns durch den ganzen Standort.

Die Führung war sehr lehrreich und wir waren beeindruckt von der modernen Infrastruktur. Das tägliche Arbeiten wird durch die Technik deutlich vereinfacht und ermöglicht eine schnelle Abwicklung der Aufträge. Nach einer sehr tollen Führung machten wir noch ein schönes Abschlussbild und traten dann die Heimreise an. Gegen 21:30 Uhr erreichten wir dann wieder die Maier Spedition. Nach einem kurzen Abschlussplausch verabschiedeten wir uns.

Der Azubiausflug war sehr gut organisiert und wir verbrachten alle zusammen einen sehr schönen Tag. Im Namen aller Azubis möchten wir uns bei unseren Azubisprecherinnen, Jana und Lisa, für die sehr gute Organisation und Planung bedanken. Ein Dank geht natürlich auch an unsere Azubileitung, die all das ermöglichen konnte und auch sehr viel Spaß hatte mit uns Azubis den Samstag zu verbringen.

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