Sehr geehrte Geschäftspartner.
Das Jahr neigt sich dem Ende entgegen und der Brexit rückt näher.
Der EU-Austritt Großbritanniens wirft seine Schatten voraus.
Egal ob es einen weichen oder harten Austritt gibt. Im Güterverkehr wird sich einiges verändern.
Dies bedeutet alle Waren, die nach GB eingeführt werden, müssen ab 01.01.2021 verzollt werden.
Großbritannien erhält entweder den EFTA- oder den Drittlandstatus, je nachdem, wie die laufenden Verhandlungen zwischen EU und GB ausgehen.
Für den Schweizer Exporteur, der bislang die Sendungen EU-verzollt geliefert hat, bedeutet dies, dass ab 01. Januar nur noch das Transitverfahren möglich ist.
Für den Schweizer Exporteur, der bislang schon im Transitverfahren geliefert hat, ändert sich soweit nichts.
Für den deutschen Exporteur ändert es sich, analog zu Lieferungen, in die EFTA oder Drittlandstaaten. Hierzu gilt zu beachten, wenn der Exporteur keine Gestellungsbefreiung vom Zoll hat, muss die Ausfuhr angemeldet und auf die Freigabe vom Zoll gewartet werden. Meldet sich der Zoll nach 24 Stunden nicht, ist die Gestellungszeit erfüllt. Die Ware darf erst ver- und beladen werden, wenn diese Frist abgelaufen ist.
Um eine möglichst reibungslosen Transportablauf hinzubekommen, benötigen wir minimum 3 Tage vorab die Handelsrechnung (keine Proformarechnung), die EDEC- bzw. Ausfuhranmeldung und vom Empfänger bzw. Importeur die ausgefüllte Vollmacht (Power of Attorney).
Wir dürfen und können keine Sendung in Britannien verzollen, wenn diese Vollmacht nicht vorliegt.
Deshalb bitten wir Sie, Ihren Kunden diese vorab zu senden und uns vorab per Mail ausgefüllt und im Original an uns zurückzuschicken. Das Formular erhalten Sie auf Anfrage von uns.
Selbstverständlich können Sie Ihren Kunden auch unsere Mailadresse:
internationalespedition-maier.de
mitteilen. Wichtig ist nur, dass wir auch das originalunterschriebene Formular bekommen. Bei Rücksendung der POA bitte immer den Bezug auf die Sendung mit anmerken.
Für regelmäßige Lieferungen an den gleichen Kunden sind wir in der Prüfung, inwieweit eine Dauervollmacht möglich ist.
Bitte weisen Sie Ihre Kunden auch darauf hin, dass die EuSt. vorab bezahlt werden muss. Erst nach Erhalt der Zahlung wird die Verzollung eingeleitet.
Es kommen große Herausforderungen auf die Spediteure, aber auch die britischen Kunden zu. Wir gehen davon aus, dass sich die Transportzeiten aufgrund Abfertigungen und Staus vor den Fähren und dem Tunnel massiv verlängern. Zumindest bis sich der Ablauf eingespielt hat.
Bereits heute hat die Transportmenge enorm zugenommen, da viele noch vor dem Brexit importieren wollen. Wir werden unser Bestes geben, die Liefertermine soweit es möglich ist einzuhalten. Bitten Sie jedoch heute schon um Verständnis bei etwaigen Verzögerungen.
Bitte beachten Sie auch, die letzte Abfahrt 2020 nach Britannien wird am 21.12.2020 sein. Um die Fahrzeuge zu planen und allen Anforderungen gerecht zu werden, verladen wir alle Waren, die wir bis zum 18.12.2020 bei uns an Lager haben. Diese Waren werden noch im freien Verkehr abgefertigt.
Für alles was nach dem 18.12. geladen wird, benötigen wir oben beschriebene Unterlagen.
Die erste Abfahrt 2021 wird am 04.01.2021 erfolgen. Bitte haben Sie Verständnis, das wir dann jedoch nur jene Waren verladen, bei welchen die Papiere stimmen.
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