Dienstag, 27. März 2018:

Änderungen der eVV

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden

Elektronische Veranlagungsverfügung Import (eVV)

Durch die Umstellung auf eVV druckt die Zollbehörde die gelben Zollquittungen nicht mehr aus. Neu werden die eVV in Datenform (verschlüsselte XML-Daten) auf dem Server der EZV bereitgestellt. Dies bedeutet, dass der Importeur die entsprechenden Daten elektronisch abholen muss, da die Belege nicht mehr aktiv an den Kontoinhaber versendet werden.

Das hat folgende Änderungen:

  • Der Zugriff auf eVV wird von einer Bring- zur Holschuld
  • Die Papierdokumente gelten nicht mehr als Nachweis bei Zoll- und Mwst.-Kontrollen
  • Die Archivierung der eVV-Daten muss neu elektronisch erfolgen. D.h. Sie müssen die xml-Datei elektronisch archivieren. Die Papierversion ist lediglich informativ.

Wo kann ich die eW beziehen?

Wenn Sie über kein ZAZ-Konto verfügen, beziehen Sie die eW über die Internetplattform https://e-dec-web.ezv.admin.ch/edecZuclanqscodeGui/. Hierzu benötigen Sie die Zollquittungsnummer (14CHEI…) und den 16stelligen Access-Code. Beide Informationen finden Sie auf unserer Abrechnung.

Zollquittungsnummer: 14CHEI00019XXXXXXX Verzollungsdatum: 23.01.20XX

Sendungsnr.: 184-180XXXX

Access-Code: GhB7z4qiXXXXXXX

Was soll ich mit diesen Dateien machen, wenn ich sie heruntergeladen habe?

Als juristische Person können Sie eine allfällige Mwst.-Rückforderung mit der

Veranlagungsverfügung beantragen. Ausserdem berechtigt die Veranlagungsverfügung zum Abzug der Vorsteuer.

Privatpersonen benötigen die Veranlagungsverfügung nicht und können dieses Schreiben ignorieren.

Wieso sind es drei Dateien? Muss ich alle drei behalten?

Sie erhalten zwei XML-und eine PDF-Datei.

Die PDF-Datei dient nur dem Lesen der Veranlagungsverfügung. Die XML-Datei mit der Sendungsnummer ist die eigentliche Veranlagungsverfügung und mit rechtlichem Charakter. Die XML­Datei „Validation Report“ ist für die Echtheitsprüfung. Mit dieser können Sie die Echtheit der Veranlagungsverfügung auf der Website der EZV herunterladen.