Sehr geehrte Kundinnen und Kunden
Elektronische Veranlagungsverfügung Import (eVV)
Durch die Umstellung auf eVV druckt die Zollbehörde die gelben Zollquittungen nicht mehr aus. Neu werden die eVV in Datenform (verschlüsselte XML-Daten) auf dem Server der EZV bereitgestellt. Dies bedeutet, dass der Importeur die entsprechenden Daten elektronisch abholen muss, da die Belege nicht mehr aktiv an den Kontoinhaber versendet werden.
Das hat folgende Änderungen:
Wo kann ich die eW beziehen?
Wenn Sie über kein ZAZ-Konto verfügen, beziehen Sie die eW über die Internetplattform https://e-dec-web.ezv.admin.ch/edecZuclanqscodeGui/. Hierzu benötigen Sie die Zollquittungsnummer (14CHEI…) und den 16stelligen Access-Code. Beide Informationen finden Sie auf unserer Abrechnung.
Zollquittungsnummer: 14CHEI00019XXXXXXX Verzollungsdatum: 23.01.20XX
Sendungsnr.: 184-180XXXX
Access-Code: GhB7z4qiXXXXXXX
Was soll ich mit diesen Dateien machen, wenn ich sie heruntergeladen habe?
Als juristische Person können Sie eine allfällige Mwst.-Rückforderung mit der
Veranlagungsverfügung beantragen. Ausserdem berechtigt die Veranlagungsverfügung zum Abzug der Vorsteuer.
Privatpersonen benötigen die Veranlagungsverfügung nicht und können dieses Schreiben ignorieren.
Wieso sind es drei Dateien? Muss ich alle drei behalten?
Sie erhalten zwei XML-und eine PDF-Datei.
Die PDF-Datei dient nur dem Lesen der Veranlagungsverfügung. Die XML-Datei mit der Sendungsnummer ist die eigentliche Veranlagungsverfügung und mit rechtlichem Charakter. Die XMLDatei „Validation Report“ ist für die Echtheitsprüfung. Mit dieser können Sie die Echtheit der Veranlagungsverfügung auf der Website der EZV herunterladen.
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